Samstag, 4. Juli 2020

Von Tagfaltern und Nachtfaltern

Foto©UteKW
Schmetterlingsschutz ist auch Nachtfalterschutz, beide benötigen oft die gleichen Futterpflanzen. In ihrer Schönheit sind die Nachtfalter den Tagfaltern ebenbürtig. Man sieht sie nur zu wenig, manche Arten überhaupt nicht. Einige fliegen auch in der Morgen- und Abenddämmerung.
Der bereits ausgeweitete Artenschutz muss durch intensiven Biotopschutz erweitert werden. Hierzu dient die Kartierung bedeutsamer Biotope und schließlich deren Unterschutzstellung. Nur so können wir einem Großteil unserer Tages- und Nachtfalter ein Überleben sichern. Dabei ist nicht nur an Naturwaldzellen gedacht (Kaisermantel, Waldbrettspiel, Feuerfalter, Kupferglucke)- sondern auch an Feucht- und Moorbiotope (Dukatenfalter, Kleiner Ampferfeuerfalter), an typische, unbehandelte Ackerraine und Feldgehölze (Segelfalter, Schlehenzipfelfalter, Zimtbär, Kleines Nachtpfauenauge), sowie auch an Weg und Waldränder mit Brennesselbeständen (Tagpfauenauge, Kleiner Fuchs, Landkärtchen) und "Blumenwieseninseln" (Schwalbenschwanz, Aurorafalter, Schachbrett).
Das bedeutenste Schmetterlingsparadies können unsere Gärten sein. Mit einer Wildblumeninsel und einigen Brennesselhorsten lassen sich die schönsten Falter anlocken. Der Raumbedarf der Arten ist nicht groß und so können Gärten ein dichtes Netzwerk von Biotopen bilden.
hukwa